Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2006 - L 6 AS 58/06 ER |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Verfahrensgang
- SG Stade, 16.01.2006 - S 8 AS 396/05
- SG Stade, 18.01.2006 - S 8 AS 396/05
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2006 - L 6 AS 58/06 ER
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 22.02.1995 - 4 RA 44/94
Entziehung einer Sozialleistung wegen fehlender Mitwirkung
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2006 - L 6 AS 58/06
Allerdings kann nach BSG SozR 3-1200 § 66 Nr. 3 eine Anfechtungsklage (§ 54 Abs. 1 S 1 erste Regelungsalternative SGG) zulässig mit einer allgemeinen Leistungsklage (§ 54 Abs. 5 SGG) zur Erlangung eines unmittelbar vollstreckbaren Titels (§ 199 Abs. 1 SGG) verbunden werden (§ 56 SGG) in den Fällen, in denen das Vertrauen der Berechtigten in die Durchsetzbarkeit der ihnen bindend zuerkannten Rechtsposition erschüttert ist.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2007 - L 13 AS 40/07
Pflicht eines Partners einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft zur …
Die dagegen von ihm eingelegte Beschwerde wurde mit Beschluss des 6. Senats des erkennenden Gerichts vom 22. Februar 2006 als unbegründet zurückgewiesen (Aktenzeichen: L 6 AS 58/06 ER).Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und der beigezogenen Gerichtsakte L 6 AS 58/06 ER sowie die dort beigezogenen Verwaltungsvorgänge ergänzend Bezug genommen.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2006 - L 13 B 2/06 Die dagegen vom Antragsteller zum Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen eingelegte Beschwerde wurde mit Beschluss des 6. Senats vom 22. Februar 2006 (Az: L 6 AS 58/06 ER) als unbegründet zurück gewiesen.
Daneben fällt auf, dass der Antragsteller im betreffenden Verfahren diese Vorwürfe jetzt erst, also viel später als Ablehnungsgründe geltend macht- seit dem betreffenden Erörterungstermin ist fast ein Jahr vergangen - und diese Befangenheitsgesichtspunkte, auf die er sich nunmehr stützt auch nicht im Beschwerdeverfahren vor dem LSG zum Aktenzeichen L 6 AS 58/06 ER angebracht hat.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.02.2012 - L 13 AS 134/08 Die dagegen vom Kläger eingelegte Beschwerde wurde mit Beschluss des 6. Senats des erkennenden Gerichts vom 22. Februar 2006 zurückgewiesen (AZ: L 6 AS 58/06 ER).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2007 - L 13 AS 42/07 Denn das Vorbringen im Beschwerdeverfahren wiederholt nur die bereits in den früheren Verfahren des Herrn E. vorgebrachten Argumente (gegen das Bestehen einer eheähnlichen Partnerschaft), mit denen sich der 6. Senat des Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in seinem Beschluss vom 22. Februar 2006 - L 6 AS 58/06 ER - bereits auseinandergesetzt und zu Recht als nicht stichhaltig angesehen hat.
- SG Stade, 08.01.2007 - S 8 AS 696/06 Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren S 8 AS 396/05 ER / L 6 AS 58/06 ER (D. gegen Landkreis Rotenburg) haben das Sozialgericht und das Landessozialgericht entschieden, dass zurzeit mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von einer eheähnlichen Gemeinschaft zwischen der AS und Herrn D. auszugehen ist.
- SG Oldenburg, 19.04.2006 - S 48 AS 425/06 Alle diese Unterlagen sind bis-lang nicht beigebracht worden, obwohl hierzu eine sozialrechtliche Verpflichtung besteht (siehe diesbezüglich auch Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 22. Februar 2006 - L 6 AS 58/06 ER -).